Broschüre - Wer rasch hilft, hilft doppelt (pdf)


„Einig im Dienst an Mensch und Land“

Katastropheneinsatz
Assistenzleistung durch das Österreichische Bundesheer
gemäß § 2 Abs.1lit.c Wehrgesetz


Wann kommt Assistenz
zum Tragen?

Wenn ein Katastrophenereignis ohne
Mithilfe des ÖBH nicht bewältigt werden kann.
Durch selbstständiges Einschreiten eines militärischen Kommandanten bei Gefahr im Verzug.

In Einzelfällen kann Assistenz auch notwendig werden, ohne dass eine Katastrophe im Sinne des NÖ Katastrophenhilfegesetzes vorliegt (z.B.: Felssturz, Lawinenabgang, etc.).


Wer ist anforderungsberechtigt?

Behörden:

  • Organe des Bundes
  • Organe des Landes
  • Die Bezirkshauptleute oder von diesen beauftragte Personen
  • Die Bürgermeister oder von diesen beauftragte Personen

Darüber hinaus:

Richter und Staatsanwälte

 


Was kann das ÖBH leisten?

  • Unterstützung bei der Lagefeststellung durch Erkundung und Experten
  • Beratung über die Möglichkeiten des ÖBH durch Verbindungsoffiziere
  • Pionierkräfte für technischen Einsatz
  • Katastrophenhilfeeinheiten
  • Spür- und Dekontaminationselemente
  • Trinkwasseraufbereitungsanlagen
  • Rette- und Bergeelemente
  • Versorgungseinheiten
  • Sanitätselemente
  • Alpineinsatzgruppen
  • Baumaschinen und Container im Zusammenwirken mit dem Partner RAIFFEISEN-HOLDING


Wo und auf welchem Weg ist Assistenz anzufordern?

  • Die Anforderung erfolgt beim Militärkommando NÖ oder bei der nächst gelegenen Garnison
  • durch das Land NÖ, oder
  • durch den Bezirkshauptmann, oder
  • durch den Bürgermeister im Wege der BH sowie in dringenden Fällen direkt unter Benachrichtigung der BH.
  • Sind mehrere Gemeinden betroffen, koordiniert immer die BH die Assistenzanforderungen.
  • Bei mehreren Assistenzanforderungen ist unbedingt eine Prioritätenreihung anzugeben.
  • Luftfahrzeuganforderungen sind an das MilKdoNÖ zu richten.

Wie ist das Militärkommando Niederösterreich
erreichbar?

An Arbeitstagen zwischen 07.30 – 15.30 Uhr ist das Lagezentrum besetzt:


Telefon:

050201/3040320 oder /3040321

Fax:

050201/3017403

e-mail:

milkdonoe.milgeo@bmlv.gv.at

Außerhalb dieser Zeiten ist der Journaldienst
erreichbar:

Telefon:

050201/301300 oder 0664/622 2309

Fax:

050201/3017230

Weitere Informationen
www.noe-katastrophenhilfe.at


Musteranforderung

Marktgemeinde
MUSTERBACH, Datum
Assistenzersuchen
An die
Bezirkshauptmannschaft
........................................
Die Marktgemeinde MUSTERBACH beantragt Assistenz durch das ÖBH gemäß § 2 Abs.1 lit.c Wehrgesetz zur Katastrophenhilfe.
Behördenvertreter: Bürgermeister MUSTER
Erreichbarkeit: Tel.: ................ FAX: ...............
e-mail: ................. Adresse: .............................
Assistenzzweck: Dammerhöhung 800 m Länge, Beseitigen einer Verklausung bei der MUSTERBACH-Wehr.
Voraussichtliche Stärke und Dauer:
30 Mann, 1Tag; ca. 12.000 Sandsäcke, Holzgreifer
Bereits eingesetzte Kräfte:
Örtliche FF, RK, Gendarmerie
Ansprechperson der zivilen Kräfte:
OBI HARTL Josef
Erreichbarkeit: Tel.: ............... FAX: ...............
Bereitstellung der Kräfte:
Bauhof MUSTERBACH
Ort und Zeitpunkt der Verbindungsaufnahme:
Gemeindeamt MUSTERBACH
am ............ um .......... Uhr
Besonderheiten im Einsatzraum:
Die LH 128 zwischen WART und MUSTERBACH ist gesperrt, die Zufahrt ist nur über WINKL möglich.
Besondere Gefahren im Einsatzraum/Priorität:
Bei einer Überflutung des Dammes muss die Bevölkerung in der Sonnenscheinsiedlung evakuiert werden. Daher hat die Dammerhöhung Priorität 1.
Der Bürgermeister:
(Unterschrift)

>>> Download Assistenzersuchen - Word-Dokument