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Wann kommt Assistenz zum
Tragen?
Wenn ein Katastrophenereignis ohne
Mithilfe des ÖBH nicht bewältigt werden kann.
Durch selbstständiges Einschreiten eines militärischen
Kommandanten bei Gefahr im Verzug.
In Einzelfällen kann Assistenz auch notwendig werden, ohne dass eine
Katastrophe im Sinne des NÖ Katastrophenhilfegesetzes vorliegt (z.B.:
Felssturz, Lawinenabgang, etc.). |
Wer ist anforderungsberechtigt?
Behörden:
- Organe des Bundes
- Organe des Landes
- Die Bezirkshauptleute oder von diesen beauftragte Personen
- Die Bürgermeister oder von diesen beauftragte
Personen
Darüber hinaus:
Richter und Staatsanwälte
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Was kann das ÖBH leisten?
- Unterstützung bei der Lagefeststellung
durch Erkundung und Experten
- Beratung über die Möglichkeiten des ÖBH
durch Verbindungsoffiziere
- Pionierkräfte für technischen Einsatz
- Katastrophenhilfeeinheiten
- Spür- und Dekontaminationselemente
- Trinkwasseraufbereitungsanlagen
- Rette- und Bergeelemente
- Versorgungseinheiten
- Sanitätselemente
- Alpineinsatzgruppen
- Baumaschinen und Container im Zusammenwirken mit dem Partner RAIFFEISEN-HOLDING
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Wo und auf welchem Weg ist Assistenz anzufordern?
- Die Anforderung erfolgt beim Militärkommando NÖ oder
bei der nächst gelegenen Garnison
- durch das Land NÖ, oder
- durch den Bezirkshauptmann, oder
- durch den Bürgermeister im Wege der BH sowie in dringenden
Fällen direkt unter Benachrichtigung der BH.
- Sind mehrere Gemeinden betroffen, koordiniert
immer die BH die Assistenzanforderungen.
- Bei mehreren Assistenzanforderungen ist unbedingt eine Prioritätenreihung anzugeben.
- Luftfahrzeuganforderungen
sind an das MilKdoNÖ zu richten.
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Wie
ist das Militärkommando Niederösterreich
erreichbar?
An Arbeitstagen zwischen 07.30 – 15.30
Uhr ist das Lagezentrum besetzt:
Außerhalb dieser Zeiten ist der Journaldienst
erreichbar:
Telefon: |
050201/301300 oder 0664/622 2309 |
Fax: |
050201/3017230 |
Weitere Informationen
www.noe-katastrophenhilfe.at
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Musteranforderung
Marktgemeinde
MUSTERBACH, Datum
– Assistenzersuchen –
An die
Bezirkshauptmannschaft
........................................
Die Marktgemeinde MUSTERBACH beantragt Assistenz durch das ÖBH gemäß § 2
Abs.1 lit.c Wehrgesetz zur Katastrophenhilfe.
Behördenvertreter: Bürgermeister MUSTER
Erreichbarkeit: Tel.: ................ FAX: ...............
e-mail: ................. Adresse: .............................
Assistenzzweck: Dammerhöhung 800 m Länge, Beseitigen
einer Verklausung bei der MUSTERBACH-Wehr.
Voraussichtliche Stärke und Dauer:
30 Mann, 1Tag; ca. 12.000 Sandsäcke, Holzgreifer
Bereits eingesetzte Kräfte:
Örtliche FF, RK, Gendarmerie
Ansprechperson der zivilen Kräfte:
OBI HARTL Josef
Erreichbarkeit: Tel.: ............... FAX: ...............
Bereitstellung der Kräfte:
Bauhof MUSTERBACH
Ort und Zeitpunkt der Verbindungsaufnahme:
Gemeindeamt MUSTERBACH
am ............ um .......... Uhr
Besonderheiten im Einsatzraum:
Die LH 128 zwischen WART und MUSTERBACH ist gesperrt, die Zufahrt
ist nur über WINKL möglich.
Besondere Gefahren im Einsatzraum/Priorität:
Bei einer Überflutung des Dammes muss die Bevölkerung in
der Sonnenscheinsiedlung evakuiert werden. Daher hat die Dammerhöhung
Priorität 1.
Der Bürgermeister:
(Unterschrift)
>>>
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